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Kaiserstraße 5, 47800 Krefeld

AGB

Vertragsbedingungen

  1. Zustandekommen des Vertrages

Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Angebotes ist die Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW) berechtigt, den Auftrag mit einer Begründung in Textform abzulehnen. Nebenabreden, die mit dem Handelsvertreter oder Monteur getroffen werden, sollen zur gegenseitigen Absicherung stets in Textform erfolgen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW), Kaiserstrasse 5, 47800 Krefeld zu führen.

  1. Lieferumfang

Der Vereinbarte Preis gilt für umseitige angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der vereinbarten Preise bleibt vorbehalten, falls sich beim Aufmaß eine Änderung der Ausführungsart und des Umfanges als Notwendig erweisen sollte. Die Kosten für eventuell erforderliche Zusatzarbeiten, Stemm-/Beiputz-/Versiegelungsarbeiten und Abdichtungsarbeiten, die nicht in Textform im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rollladen- und Markisenmotoren/-steuerungen sind steckerfertig für die Montage und Justierung vorgerichtet. Eine Festinstallation muss gemäß VDE bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch Elektrofachbetriebe erfolgen.

  1. Liefertermin

Überschreitet die Firma T. Reibestein ( Markisenprofi-NRW ) den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer in Textform gesetzten, angemessenen Nachfrist zur Leistung – die mindestens vier Wochen betragen muss – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, selbst verantwortlich ist.

Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht von der Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW). In diesem Falle stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche infolge der Unmöglichkeit zu.

  1. Annahmeverzug

Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, ohne zur Annahmeverweigerung berechtigt zu sein, gerät in Annahmeverzug oder kündigt den Vertrag außerhalb der Widerrufsfrist, so ist die Firma T. Reibestein ( Markisenprofi-NRW ) nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Auftragnehmer durch die Kündigung entstandene Schaden ( entstandene Kosten und entgangener Gewinn ) niedriger liegt oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW) behält sich die Gelendmachung von über den pauschalen Schadensersatz hinausgehenden Ansprüchen vor.

  1. Gewährleistung

Auf alle unserer Produkte erhalten Sie eine Umfassende Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat offensichtliche Beschädigungen der Ware innerhalb von 14 Tagen in Textform gegenüber der Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW) Kaiserstrasse 5,  47800 Krefeld anzuzeigen. Hinweise auf den Produkten und den Bedienungsanweisungen sind zu beachten. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen ( Fassaden, Fliesen, Tapeten, Fußböden, Fensterbänken etc. ) die bei fachgerechtem Ausbau unumgänglich sind, übernimmt die Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW) keine Haftung.

  1. Zahlung

Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto oder an Herrn T. Reibestein oder den Monteur mit vorgelegtem Inkassoausweis zu erfolgen. Andere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme der Zahlung nicht berechtigt. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW) berechtigt, die Teilzahlungsvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen. Bei Auftragswerten ab 3000,00€ ist die Firma T. Reibestein (Markisenprofi-NRW) berechtigt gemäß § 632 a BGB eine Abschlagszahlung zu verlangen. Dem Auftragnehmer steht es frei, seine Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Firma T. Reibestein Eigentümer der gelieferten Ware.

  1. Glanzgrad und Farbabweichungen

Aufgrund der Komplexität der Produktionsprozesse gelten für Mängelrügen, die auf den Glanz/Glanzgrad sowie Farbe abzielen folgende, zusätzliche Regelungen: Der Käufer kann Mängel bei Glanz- und Farbabweichungen nur dann geltend machen, wenn vorher Grenzmuster verbindlich definiert und festgelegt wurden. Werbemittel und Muster können in Farbe und Glanzgrad abweichen.

  1. Richtlinie zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern 

Bei Beanstandungen unserer Markisenstoffe unterliegen wir der Richtlinie zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern. Herausgeber:  Industrievereinigung IVRSA.